Luc. Ihr Exklusiver Chauffeurdienst - Your personal Driver.
Luc. Ihr Exklusiver Chauffeurdienst - Your personal Driver.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Chauffeurdienst und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlussess gültige Fassung.

2. Abweichende , entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden , selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil , es sei denn , ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Stornierung ( Nichtabnahme vereinbarter Leistung) / Umbuchung

 

1. Der Kunde kann eine vertraglich vereinbarte Fahrdienstleistung bis 24 Stunden vor Fahrantritt kostenlos stornieren bzw. umbuchen. Die Stornierung bzw. Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

2. Sollte eine Stornierung später als 24 Stunden vor geplantem Fahrantritt erfolgen , so hat der Kunde dem Chauffeurdienst 50 % des Angebotspreises zu bezahlen.

3. Nimmt eine Kunde eine vereinbarte , nicht nach den vorstehenden Regelungen stornierte Fahrdienstleistung nicht ab , wird die No-Show-Fahrt mit 100 % des Angebotspreises berechnet.

 

§ 3 Vertretung

 

1. Der Inhaber des Chauffeurdienstes ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Insbesondere im Falle kurzfristiger Verhinderung und bei Terminüberschneidungen kann der Chauffeurdienst zur Leistungserbringung auch andere Fahrer einsetzen. Auch diese Fahrer sind im Besitz des Führerscheines zur Personenbeförderung und arbeiten nach den Richtlinien des Chauffeurdienstes.  Der Chauffeurdienst behält sich zudem das Recht vor , zur Erfüllung der eigenen Verpflichtungen , sich Drittunternehmen zu bedienen.

 



 

§ 4 Vollkaskoversicherungsschutz / Haftungsbegrenzung

 

1. Soll die Fahrdienstleistung unter Benutzung eines Fahrzeuges des Kunden ausgeführt werden , ist der Kunde verpflichtet , für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von maximal 1000,00 Euro für die Zeit der Leistungserbringung durch den Chauffeurdienst abzuschließen. Der Kunde hat dem Chauffeurdienst auf Anfrage eine Kopie der Versicherungspolice zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Kunde dafür Sorge zu tragen , daß das vom Kunden dem Fahrer bereitgestellte Fahrzeug verkehrssicher und technisch einwandfrei ist , sonst kündigt der Chauffeurdienst mit sofortiger Wirkung den Vertrag. In diesem Fall behält der Chauffeurdienst den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

2. Wird für die Fahrdienstleistung ein Fahrzeug ein im Eigentum Dritter befindliches Fahrzeug genutzt , ist der Chauffeurdienst berechtigt , in Vertretung des Kunden für dieses Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung im vorstehend näher beschriebenem Umfang abzuschließen und dem Kunden die hierdurch entstehenden Kosten unter Beifügung entsprechender Nachweise in Rechnung zu stellen.

3. Die Haftung des Chauffeurdienstes ist bis höchstens auf den dreifachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt.Weitergehende Ansprüche bestehen insoweit nicht , soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.



 



 

§ 5 Widrige äußere Umstände

 

1. Im Falle widriger äußerer Umstände , insbesondere bei schwierigen Wetterlagen , liegt die Entscheidung darüber , ob eine Durchführung einer vereinbarten Fahrt zumutbar ist beim Chauffeurdienst. Kommt der Chauffeurdienst nach Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis , daß die Fahrt nicht durchgeführbar ist , so kann der Kunde aus der Nichtdurchführung keine Ansprüche herleiten.

 

 

§ 6 Haftung / Schadenersatz

 

1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens , des Körpers oder der Gesundheit haftet der Chauffeurdienst nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Eine Haftung des Chauffeurdienstes für sonstige Schäden ist ausgeschlossen , es sei denn , diese Schäden gingen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Chauffeurdienstes oder auf die Verletzung von Kardinalpflichten durch den Chauffeurdienst zurück.

3. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten sind etwäige Schadensersatzansprüche des Kunden der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen , die die Fahrt erschweren (z.B. Ausfall der Klimaanlage während der Fahrt) , wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere technische Pannen des Fahrzeugs  , höhere Gewalt , witterungsbedingter Notstand , Stau , Unfall), hat der Chauffeurdienst auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen , nicht zu vertreten.

5. Im Falle einer technischer Panne des Fahrzeuges ist der Chauffeurdienst berechtigt , ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden (z.B. bei Wartezeiten auf ein Ersatzfahrzeug) bestehen nicht.

6. Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Fahrt gegenüber dem Chauffeurdienst schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen verjähren Ansprüche gegenüber dem Chauffeurdienst ein Jahr nach Beendigung der Fahrt. Bei Schäden , die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Chauffeurdienstes beruhen, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

7. Der Chauffeurdienst ist von der Haftung befreit soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die nicht vorhersehbar waren oder trotz größter Sorgfalt durch den Chauffeurdienst vermieden werden konnten.

 

 



§ 7 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

 

1. Die Angebote des Chauffeurdienstes sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen der Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch den Chauffeurdienst.

 



 

§ 8 Pflichten des Chauffeurdienstes

 

1. Der Chauffeurdienst verpflichtet sich, soweit die Fahrt durch einem vom Chauffeurdienst bereitgestelltes Fahrzeug durchgeführt wird , dem Kunden ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes , verkehrsicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und gereinigtem Zustand.

 



 

§ 9 Pflichten des Kunden

 

1. Der Kunde hat das Fahrzeug stets sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regelungen zu beachten.

Bei der Nutzung des Fahrzeuges hat er sich so zu verhalten , wie es die Sicherheit und Ordnung des Chauffeurdienstes , die eigene Sicherheit , die Sicherheit des Fahrers und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten.

2. Der Chauffeurdienst behält sich vor , Personen von der Beförderung auszuschließen , die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen , sich nicht an die Anweisungen des Fahrers halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grobfahrlässig beschädigen. Der Chauffeurdienst kündigt mit sofortiger Wirkung den Vertrag falls der Kunde nicht auf die Anweisungen des Fahrers reagiert oder bei groben nicht vertragsgemäßem Umgang mit dem Fahrzeug und behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

3. Beschädigungen am Fahrzeug des Chauffeurdienstes oder sonstige Schäden, die der Kunde verursacht, sind vom Kunden bzw. vom Auftraggeber zu ersetzen , auch wenn der Auftraggeber kein Verschulden hat. Bei Verunreinigungen durch den Kunden werden Reinigungsgebühren in Rechnung gestellt.Falls Verursacher und Auftraggeber nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber nicht schuldig ist.

4. Kommt es zu ungeplanten Wartezeiten oder Verzögerungen für den Chauffeurdienst für die der Kunde selbst verantwortlich ist oder die durch höhere Gewalt (insbesondere bei längeren Verspätungen im Bahn- oder Flugverkehr) eintreten , so werden diese in Rechnung gestellt (siehe Zahlunsbedingungen).

5. Der Kunde verpflichtet sich bei Auftragserteilung Anzahl der zu befördernden Personen , Fahrtziel , gegebenenfalls besondere Wünsche , Terminzeiten, Art und Anzahl von Gepäck oder anderen mitgeführten Gegenstände zu informieren.





 

 

§ 10 Zahlungsbedingungen

 

1. Die Rechnungsstellung erolgt unmittelbar nach erbrachter Fahrt an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist bar oder unverzüglich ohne Abzug nach schriftlicher Zahlungsaufforderung zu entrichten.

2. Mit Firmen können abweichende Abrechnungsmodalitäten (insbesondere Monatssammelabrechnungen) bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden.

3. Preise sind 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. 

4. Wartezeiten insbesondere an Flughäfen oder Bahnhöfen werden nach einer halben Stunde nach geplanter Landung bzw. geplanter Zugankunft in Rechnung gestellt und im 30-Minuten-Takt abgerechnet.

 

 § 11 Gerichtsstand

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Kusel vereinbart, soweit a) der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgestzbuches oder eine diesem in § 38 ZPO gleichgestellte Person ist ;

b) der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt , oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Der Chauffeurdienst ist jedoch berechtigt , auch an jedem anderen gesetzlich gegebenen Gerichtsstand zu klagen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden , so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden , deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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